Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angaben gemäß § 5 DDG. Verantwortliche Stelle: Lorena Surdi, Inhaberin (Einzelunternehmen).
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kitaly (Einzelunternehmen, Inhaberin Lorena Surdi) und gewerblichen bzw. institutionellen Auftraggebern — insbesondere Kitas, Schulen, Horten, Trägern und Kommunen — über Mittagsverpflegung, Speiseplanung, Lieferung sowie optional digitale Zusatzleistungen. Vertragspartner sind ausschließlich Einrichtungen bzw. deren Träger. Eltern und sonstige Verbraucher schließen über diese Website und über die beschriebenen Leistungen keine Verträge mit Kitaly; digitale Elternfunktionen (z. B. Speiseplan/Abwesenheit) stehen nur im Auftrag der jeweiligen Einrichtung zur Verfügung.
2. Vertragsgegenstand
Kitaly stellt warme, frisch gekochte Mittagsverpflegung für Kinder- und Jugendeinrichtungen bereit — inklusive Speiseplanung, Allergen- und Sonderkost-Management, dokumentierter Küchenabläufe (HACCP-orientiert) und zuverlässiger Auslieferung. Optionale digitale Services (z. B. Einrichtungs-Login, Eltern-Portal) werden gesondert mit dem Auftraggeber vereinbart und dienen der Organisation der Verpflegung — nicht dem Direktvertrieb an Endverbraucher.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform (§ 126b BGB) bestätigte Annahme eines Angebots durch Kitaly zustande. Eine Menüprobe oder Kontaktanfrage über die Website ist unverbindlich und begründet keinen Vertrag. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
4. Preise und Zahlung
Die Preise richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang (Portionen, Lieferrhythmus, Sonderkost, optional digitale Leistungen). Fixpreise werden nicht pauschal online veröffentlicht; Konditionen werden individuell vereinbart. Rechnungen werden monatlich im Nachhinein gestellt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungserhalt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Umsatzsteuer wird nach den gesetzlichen Vorschriften ausgewiesen.
5. Leistungserbringung
Leistungen umfassen die Zubereitung frischer Mahlzeiten in unseren Produktionsküchen, die Erstellung und Abstimmung von Speiseplänen (DGE-orientiert), die Berücksichtigung von Allergenen und Sonderkost sowie die warme Lieferung zu vereinbarten Zeitfenstern. Liefertermine und Mengen richten sich nach den vom Auftraggeber rechtzeitig übermittelten Angaben.
6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig verlässliche Mengenangaben, Allergen- und Sonderkost-Hinweise sowie erreichbare Ansprechpartner bereit. Für die fachliche Richtigkeit der übermittelten Daten im Verantwortungsbereich der Einrichtung bleibt der Auftraggeber zuständig. Digitale Zugänge (Einrichtungs- und Elternaccounts) sind vom Auftraggeber zweckgebunden und vertraulich zu nutzen.
7. Haftung
Kitaly haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kitaly nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO). Soweit Kitaly im Auftrag der Einrichtung personenbezogene Daten verarbeitet, werden die erforderlichen Vereinbarungen (insbesondere Auftragsverarbeitung) gesondert geschlossen.
9. Kündigung
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Die Kündigung bedarf der Textform.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, Ludwigshafen am Rhein. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: August 2026.
